Dieter Thomas Kuhn mit der SWR Big Band - Sparkassen Carré - Tübingen
Dieter Thomas Kuhn covert sich selbst! Der Gentleman des deutschen Schlagers greift
tief in sein eigenes Repertoire und interpretiert seine Songs gemeinsam mit der
virtuosen SWR Big Band – dem ehemaligen „Südfunk Tanzorchester“. Üppig arrangiert in
nostalgischem Show-Glanz, aber stets mit jener selbstironischen Stilsicherheit, die ihn
seit Jahrzehnten zu einer Ausnahmeerscheinung der deutschen Musikszene macht.
Große Bläsersätze und klassischer Big-Band-Sound verschmelzen mit seiner
unverwechselbaren Stimme zu einem lebendigen Klangbild, das überrascht und
zugleich sehr vertraut wirkt. Holt die Sonnenblumen raus!
Exklusiv bei zwei Live-Konzerten im Rahmen des „Sparkassen Summer Open 2026“ in
Tübingen wird dieses außergewöhnliche Album zelebriert.
Großes Orchester!
Große Gefühle!
Großer Auftritt!
Ermäßigung
Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson buchen zusammen eine Karte - dies ist online oder in den VVK-Stellen möglich. Nur Schwerbehinderte ohne Rollstuhl mit einem B im Ausweis bitte vor der Buchung beim Veranstalter direkt melden Tel.: 07121-4901440 / Diese Buchung ist nur über den Veranstalter möglich! Kinder dürfen unsere Konzerte grundsätzlich ab dem Alter von 6 Jahren besuchen. Kinder (6-14 Jahre) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!). Dies gilt generell für alle Konzertbesucher – Begleitpersonen und zu begleitende Personen mit eingeschlossen. Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt – sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht an eine erziehungsbeauftragte Person bitten wir Sie das unten zum Download bereitstehende Formular zu verwenden. Bitte beachten Sie dabei sämtliche Hinweise auf dem Formular! Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.
Zusätzliche Informationen
Einlass ab 17.30 Uhr!